Diese Seite informiert über die rechtlichen Grundlagen der Vignettenpflicht in Österreich, die Konsequenzen bei Verstößen und die Möglichkeiten zur Einspruchserhebung. Zum FAQ | Zur Auswahlmatrix
Die Vignettenpflicht in Österreich ist im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG) geregelt. Das Gesetz verpflichtet alle Fahrzeuglenker, auf mautpflichtigen Bundesstraßen (Autobahnen und Schnellstraßen) eine gültige Vignette zu führen. Die ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft) ist als staatliches Unternehmen für die Erhebung und Kontrolle der Maut zuständig.
Die Höhe der Vignettenpreise wird jährlich durch Verordnung des Bundesministers für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie festgesetzt.
| Situation | Betrag | Zahlungsfrist |
|---|---|---|
| Sofortzahlung vor Ort (bei Kontrolle) | 120 € | Sofort |
| Zahlung per Zahlschein (nach Kontrolle) | 240 € | 4 Wochen |
| Verwaltungsstrafe (bei Nichtbezahlung) | bis 3.000 € | Gerichtlich festgelegt |
| Bewertungsfaktor | Gewichtung | Relevanz für Entscheidung |
|---|---|---|
| Geplante Aufenthaltsdauer | Hoch | Primärer Entscheidungsfaktor |
| Nutzungshäufigkeit pro Jahr | Hoch | Wirtschaftlichkeitsberechnung |
| Fahrzeugklasse | Mittel | Tarif-Kategorie bestimmt Preis |
| Zulassungsland | Niedrig | Kaufkanal-Auswahl |
| Geplante Strecken | Mittel | Streckenmaut-Zusatzkosten |
| Saisonalität | Mittel | Jahresvignette vs. Kurzzeitvignette |
| Budgetrahmen | Mittel | Wirtschaftlichkeitsgrenze |
| Flexibilität des Reiseplans | Niedrig | Startdatum-Wahl |
| Mehrere Fahrzeuge | Niedrig | Separate Vignetten pro Fahrzeug |
| Auslandsreisen kombiniert | Niedrig | Zusätzliche Vignetten anderer Länder |
Obwohl die Vignette digital ist, empfiehlt sich die Aufbewahrung der Kaufbestätigung für mindestens die Gültigkeitsdauer der Vignette.
Obwohl die Kontrolle automatisch erfolgt, können Kontrollbeamte auch manuelle Überprüfungen durchführen und Nachweise verlangen.
Obwohl die Vignette sofort aktiv ist, kann es bei technischen Problemen zu kurzen Verzögerungen in der Datenbankaktualisierung kommen. In solchen Fällen dient die Kaufbestätigung als Nachweis.
Wohin schreiben: ASFINAG Maut Service GmbH, Rotenturmstraße 5-9, 1010 Wien oder per E-Mail an [email protected]
Was angeben: Kennzeichen, Datum und Uhrzeit der Kontrolle, Ort der Kontrolle, Kaufbestätigung der Vignette (falls vorhanden), Begründung des Einspruchs
Fristen: Einspruch gegen Ersatzmaut: innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung des Zahlscheins. Einspruch gegen Verwaltungsstrafe: innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Strafbescheids.
Weitere Instanz: Bei Ablehnung des Einspruchs kann die Angelegenheit an das zuständige Bezirksverwaltungsgericht weitergeleitet werden.